Für die Abwicklung von Bauleistungen sind in der Zusammenarbeit mit Auftraggebern häufig verschiedene steuerliche Nachweise erforderlich. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen die wichtigsten Bescheinigungen und Nachweise im Zusammenhang mit Bauleistungen als Download zur Verfügung.
Hierzu gehört die Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48b Absatz 1 Satz 1 Einkommensteuergesetz (EStG). Mit dieser Bescheinigung wird nachgewiesen, dass kein Steuerabzug für Bauleistungen einbehalten und an das Finanzamt abgeführt werden muss.
Darüber hinaus finden Sie die Bescheinigung für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen gemäß § 13b Absatz 2 Nummer 4 und/oder Nummer 8 Umsatzsteuergesetz (UStG), mit der bestätigt wird, dass Bauleistungen nachhaltig erbracht werden und eine steuerliche Registrierung vorliegt, sowie den Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen gemäß § 13b Absatz 2 Nummer 4 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Die bereitgestellten Dokumente dienen als rechtssichere Nachweise gegenüber Auftraggebern, Geschäftspartnern und öffentlichen Auftraggebern und können bei Bedarf heruntergeladen werden.