30.07.2026
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BEG-Förderung: Förderfähige Kosten bei Nichtwohngebäuden

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt Unternehmen, Kommunen und weitere Eigentümer von Nichtwohngebäuden bei der Umstellung auf erneuerbare Wärmeerzeugung. Mit der aktuellen BEG-Richtlinie können nicht nur Wärmepumpen, sondern auch zahlreiche Umfeldmaßnahmen gefördert werden. 

Ab dem 21.07.2026 gelten angepasste Förderbedingungen. Gleichzeitig bleiben die grundlegenden Fördermechanismen erhalten. Über das Förderprogramm KfW 522 können weiterhin Zuschüsse für Wärmepumpen und andere förderfähige Heizsysteme beantragt werden.

Was ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das zentrale Förderinstrument der Bundesregierung für energieeffiziente Gebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien im Wärmesektor. 

Für Nichtwohngebäude regelt die BEG-Richtlinie unter anderem:

  • welche Wärmeerzeuger gefördert werden
  • welche Umfeldmaßnahmen berücksichtigt werden
  • welche Förderquoten gelten
  • welche Höchstgrenzen für die förderfähigen Kosten angesetzt werden 

Für Planer, Fachbetriebe und Betreiber von Gewerbe-, Industrie- und Verwaltungsgebäuden bildet die BEG die Grundlage für die Förderfähigkeit moderner Heizungs- und Wärmepumpensysteme. 

Wer kann die Förderung für Nichtwohngebäude beantragen?

Antragsberechtigt sind unter anderem: 

  • Unternehmen
  • Kommunen
  • öffentliche Einrichtungen
  • gemeinnützige Organisationen
  • Eigentümer von Nichtwohngebäuden
  • Kontraktoren 

Wichtig: Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus gelten ausschließlich für selbstnutzende Eigentümer von Wohngebäuden und sind im Nichtwohngebäudebereich nicht anwendbar. 

Was wird nach der BEG-Richtlinie gefördert?

Förderfähige Wärmeerzeuger

Die BEG-Richtlinie fördert verschiedene Formen erneuerbarer Wärmeerzeugung. Dazu gehören unter anderem: 

  • elektrische Wärmepumpen
  • Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
  • Biomasseanlagen
  • Pufferspeicher
  • Systeme zur Trinkwarmwasserbereitung 

Beispiel Wärmepumpe

Mit der Luft/Wasser-Wärmepumpe KaClima S/M bietet Kampmann eine Lösung für die Dekarbonisierung von Nichtwohngebäuden mit natürlichem Kältemittel R290. 

mehr zu KaClima

Förderfähige Umfeldmaßnahmen

Besonders relevant für Planer und Heizungsbauer: Die Förderung umfasst nicht nur den Wärmeerzeuger selbst. Dadurch ergeben sich häufig deutlich höhere förderfähige Investitionskosten als nur durch die Wärmeerzeugung allein. Förderfähig sind auch: 

Rückbau der Bestandsanlage

  • Demontage der Altanlage
  • Entsorgung der Altanlage 

Wärmeverteilung

  • Rohrnetz-Anpassungen
  • Rohrleitungsdämmung 

Wärmeübergabe

  • Wärmepumpen-Heizkörper
  • Fan Coils
  • Lufterhitzer
  • Weitere Wärmeübergabesysteme 

Anlagenoptimierung & Begleitmaßnahmen

  • Hydraulischer Abgleich
  • Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
  • Elektroarbeiten
  • Umbauarbeiten 

Wie hoch ist die Förderung für Nichtwohngebäude?

30 % Förderung bis Ende 2026

Aktuell beträgt die Förderung für förderfähige Wärmepumpen und Heizungsanlagen 30 % der Investitionskosten.

Ab 01.01.2027 reduziert sich die Förderung für Wärmepumpen aus Nicht-EU-Fertigung auf 15 %.

Förderung für Fachplanung und Baubegleitung

Auch Planungsleistungen werden mit 5 €/m² Nettogrundfläche (maximal 20.000 €) unterstützt.

Gerade bei komplexen Sanierungen von Nichtwohngebäuden schafft dies zusätzliche Planungssicherheit. 

KfW 522: Das Förderprogramm für Unternehmen

Über KfW 522 werden Zuschüsse für förderfähige Heizungsanlagen und deren Umfeldmaßnahmen beantragt.

Zusätzlich kann ein Ergänzungskredit für bis zu 500 €/m² Nettogrundfläche (maximal 5 Mio. € pro Vorhaben) beantragt werden.

+15 % Wertschöpfungsbonus

Für Wärmepumpen aus europäischer Fertigung wird ab 2027 ein zusätzlicher Wertschöpfungsbonus von 15 % gewährt. Dadurch kann die Förderung weiterhin bis zu 30 % betragen.

Förderfähige Kosten berechnen

Mit dem Förderrechner bestimmen Sie die maximal förderfähigen Investitionskosten für Ihr Nichtwohngebäude auf Basis der aktuellen BEG-Richtlinie.

Aktuelle maximal förderfähige Kosten je Nettogrundfläche (Stand 21.07.2026 - 31.01.2027)

Nettogrundfläche Satz (Stand 21.07.2026) Nächste Absenkung (01.02.2027)
bis 150 m² 28.000 € (pauschal) 27.250 €
über 150 – 400 m² 197 €/m² 194 €/m²
über 400 – 1.000 m² 118 €/m² 116 €/m²
über 1.000 m² 79 €/m² 78 €/m²

Förderfähige Systemlösungen von Kampmann

Für viele Sanierungs- und Neubauprojekte ist die Kombination aus Wärmeerzeugung, Wärmeübergabe und Regelung entscheidend für Effizienz und Förderfähigkeit. Kampmann bietet ein aufeinander abgestimmtes Portfolio aus:

Wärmepumpen und Kaltwassererzeuger

Die zukunftssichere Klimatisierungslösung KaClima versorgt als zentrales wasserführendes System dezentrale Raumgeräte mit Warm- oder Kaltwasser, um Räume zu beheizen oder zu kühlen. Die Geräte decken, je nach Baugröße, einen Leistungsbereich von 5 - 676 kW ab.

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Lufterhitzer

Lufterhitzer zum Heizen, Kühlen oder Lüften sind als Wand- und Deckengeräte erhältlich. Ausgeführt als Umluft, -Mischluft- oder Primärluftgeräte eignen sie sich für verschiedene Einsatzbereiche, z. B. für Industriehallen, Großräume und Verkaufsräume.

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Fan Coils

Fan Coils sind wasserführende Systeme, die neben der Gebäudekühlung, in Kombination mit einer Wärmepumpe, auch für die ventilatorgestützte Beheizung eingesetzt werden können.

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Wärmepumpenheizkörper

Wärmepumpenheizkörper eignen sich zum leistungsstarken, effizienten Heizen und Kühlen bei niedrigen Systemtemperaturen. Der energiesparende Betrieb einer Wärmepumpe wird optimiert.

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FAQ zur BEG-Förderung