
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet attraktive Möglichkeiten für Unternehmen, die ihre Nichtwohngebäude, wie Gewerbe- und Industriegebäude, energetisch optimieren möchten. Dabei sind die KfW-Heizungsförderung und die Heizungsoptimierung von Nichtwohngebäuden der BAFA zu unterscheiden. Wir fassen Ihnen die wichtigsten Punkte der beiden Förderprogramme kurz und übersichtlich zusammen.
Die KfW-Heizungsförderung, mit der Zuschussnummer 522, unterstützt beim Einbau klimafreundlicher Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik).
Förderhöhe und Voraussetzungen
Der Förderhöchstbetrag ist nach der Nettogrundfläche des Gebäudes gestaffelt:
| Nettogrundfläche | Förderfähige Gesamtkosten |
|---|---|
| bis 150 m² | 30.000 Euro pauschal |
| 150 m² bis 400 m² | zusätzlich 200 Euro/m² |
| 400 m² bis 1000 m² | zusätzlich 120 Euro/m² |
| über 1000 m² | zusätzlich 80 Euro/m² |
Die Berechnung der Nettogrundfläche (NGF) erfolgt nach der DIN 277 in einer einfachen Formel, die sich aus mehreren Komponenten zusammensetzt:
Nettogrundfläche (NGF) = Nutzfläche (NF) + Technische Funktionsfläche (TF) + Verkehrsfläche (VF)
Wichtige Hinweise zur Berechnung der Nettogrundfläche
Die Nettogrundfläche berücksichtigt nur tatsächlich nutzbare Flächen. Wände, Pfeiler und andere Konstruktionselemente werden nicht einbezogen.
Die Bruttogrundfläche (BGF) ist größer als die Nettogrundfläche (NGF), da sie zusätzlich die Konstruktionsgrundfläche (KGF), wie Wände, Stützen, Pfeiler und Installationskanäle, einschließt:
Bruttogrundfläche (BGF) = Nettogrundfläche (NGF) + Konstruktionsgrundfläche (KGF)
Nettogrundfläche (NGF) = Bruttogrundfläche (BGF) – Konstruktionsgrundfläche (KGF)
Nehmen wir an, die Nettogrundfläche einer Industriehalle beträgt 1.200 m². Die nachfolgende Rechnung zeigt die Höhe der Förderung. Bei der Berechnung ist die Nettogrundfläche anteilig in die unterschiedlichen Förderbereiche für die anrechenbaren m² aufzuteilen.
| Nettogrundfläche | Förderung pro m² | Anrechenbare m² | Berechnung |
|---|---|---|---|
| bis 150 m² | 30.000 €* | 30.000 € | |
| 150 bis 400 m² | 200 € | 250 | 50.000 € |
| 400 m² bis 1000 m² | 120 € | 600 | 72.000 € |
| über 1000 m² | 80 € | 200 | 16.000 € |
| Gesamt | 168.000 € | ||
* Bei einer Nettogrundfläche bis 150 m² beträgt die Förderung pauschal 30.000 €.
Die KfW-Heizungsförderung umfasst den Kauf und die Installation verschiedener Heizsysteme, darunter auch elektrisch angetriebene Wärmepumpen mit effizienter Wärmequelle oder natürlichem Kältemittel. Hier können Sie auf unsere Wärmepumpen KaClima S oder KaClima M mit dem natürlichen Kältemittel R290 (Propan) setzen und erfüllen damit die Voraussetzungen für den zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %.
Wichtig: Der Austausch von Lufterhitzern ist als Umfeldmaßnahme ebenfalls förderfähig. Diese werden von den Wärmepumpen mit Pumpenwarmwasser im Niedertemperaturbereich versorgt und sorgen so für eine effiziente Wärmeversorgung.
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Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie bei der Sanierung von Nichtwohngebäuden, wie Industriehallen, auch eine Heizungsoptimierung durchführen lassen. Die Grundförderung beträgt 15% der förderfähigen Kosten. Zusätzlich können Sie vom fünf prozentigen iSFP-Bonus profitieren, wenn ein Energieberater bei der Umsetzung der Maßnahme unterstützt.
Folgende Kriterien sind für die Förderfähigkeit entscheidend:
Diese Förderung bietet Ihnen die Möglichkeit, die Heizungsanlage Ihrer Industriehalle deutlich zu verbessern und gleichzeitig von finanzieller Unterstützung mit einem Förderhöchstbetrag von 500 € pro m² zu profitieren. Durch den Einsatz unserer Lufterhitzer können Sie die Energieeffizienz Ihres Gebäudes erheblich steigern.

Die BEG-Förderung bietet eine hervorragende Gelegenheit, Nichtwohngebäude energetisch zu modernisieren und dabei wichtige Förderungen zu erhalten. Für Sie als Fachhandwerker oder Ingenieurbüro ergeben sich hier interessante Projektmöglichkeiten, die sowohl wirtschaftlich als auch ökologisch sinnvoll sind. Senken Sie die Betriebskosten und leisten einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.