Neue Kältemittelverordnung zur Begrenzung des Klimawandels

Aktueller Stand und Auswirkungen der F-Gase-Verordnung


Seit dem 01. Januar 2015 gilt die Verordnung (EU) Nr. 517/2014 (F-Gase-Verordnung) über fluorierte Treibhausgase und hebt die Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase auf. Die aktuelle F-Gase-Verordnung enthält unter anderem Verwendungsverbote für F-Gase und Inverkehrbringensverbote von Erzeugnissen, die F-Gase enthalten. Mit der Nr. 517/2014 sollen die Emissionen fluorierter Treibhausgase bis zum Jahr 2030 auf etwa 35 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent gesenkt werden, um den Klimawandel zu bekämpfen.


Was ändert sich bei der F-Gase-Verordnung in 2023?

Die gesamte Branche muss nun mit einem schnelleren Ausstieg aus F-Gasen rechnen. Am 30. März 2023 entschied das EU-Parlament über eine Novellierung der F-Gase-Regelung. Ursprüngliches Ziel des EU-Parlaments war ein grundsätzliches Verbot von stationären Kälteanlagen mit F-Gasen ab 2025. Dem Verwendungsverbot von F-Gasen mit GWP > 150 (GWP = Global Warming Potential) für Service und Wartung ab 2024 wurde jedoch nicht zugestimmt. Im Falle einer Reparatur hätte dies das frühzeitige Aus für unzählige Bestandsanlagen bedeutet. Die Verwendung von F-Gasen mit GWP < 2500 für Service und Wartung ist bis Ende 2029 aktuell weiterhin auch an stationären Kälteanlagen erlaubt.

Insgesamt entscheiden nun Vertreter dreier Gremien über die endgültige Neufassung der F-Gase-Verordnung: EU-Kommission, EU-Parlaments und EU-Rat. Wie der aus Mitgliedsstaaten besetzte EU-Rat, hatte auch die EU-Kommission einen eigenen Vorschlag zur Verschärfung erstellt. Darüber wird nun im Trilog beraten und verhandelt. Eine Entscheidung und Verabschiedung der neuen Verordnung wird für Ende Juni/Anfang Juli 2023 erwartet.

Erst nach Vorliegen einer endgültigen Fassung der EU-Kältemittelverordnung wird feststehen, wie viel Zeit allen beteiligen Marktteilnehmern gegeben wird, den erforderlichen Wandel hin zu einer vorrangigen Nutzung natürlicher Kältemittel zu gestalten. Das umfasst auch die Klärung verschiedenster Fragestellungen, ob z. B. Kühlanlagen frühzeitig ausgetauscht werden müssen, weil das Kältemittel nicht mehr erhältlich oder verboten ist. Wie wird im Service- und Wartungsfall verfahren? Wie können Schulungsmaßnahmen für den Umgang mit natürlichen Kältemitteln intensiviert werden und Fachpersonal aufgestockt werden. Auf diese und viele weitere Fragen müssen kurzfristig Antworten und technische Lösungen für Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen entwickelt werden.


Was wurde in der F-Gase-Verordnung 2015 vereinbart?

Unter den F-Gasen befinden sich nahezu alle aktuell gängigen und verwendeten Kältemittel für die Kälte- und Klimatechnik. In 2015 wurde vereinbart, dass einige dieser Kältemittel zu bestimmten Zeitpunkten direkt verboten werden, andere durch ein „Phase-down“ deutlich verteuert werden.

Das Europäische Parlament versucht seit Jahren unter anderem mit der „F-Gase-Verordnung“ den Treibhauseffekt zu reduzieren. Die Reduzierung der Menge sollte dabei stufenweise bis zum Jahr 2032 erfolgen, in dem nur noch 14 Prozent der Menge in Verkehr gebracht werden darf als im Durchschnitt von 2009 bis 2014 – und das bei einem wachsenden Kälte- und Klimamarkt.

Jahr

2015

2016-17

2018-20

2021-23

2024-26

2027-29

2030

Reduzierung um

0 %

7 %

37 %

55 %

69 %

76 %

79 %

Zunächst hat die F-Gase-Verordnung 2015 seit dem Jahr 2017 für eine sprunghafte Preissteigerung der Kältemittelpreise gesorgt. Dies hat sich aktuell wieder auf einem mittleren Preisniveau eingependelt.

Preissteigerung der Kältemittelpreise

Einige Kältemittel für Kälteanlagen waren auf Grund der Quotenregelung des „Phase Down“ Ende 2017 schon nicht mehr erhältlich. Offen ist auch die Frage der Haftung. Plant heute ein Fachmann eine Anlage mit hohen Füllmengen eines Kältemittels mit hohem GWP, muss er mit seinem Fachwissen davon ausgehen, dass dieses mittelfristig nicht mehr erhältlich oder zumindest extrem teuer werden wird. Betreiber, die dazu nicht ausreichend informiert wurden, haben dann auch noch Jahre später die Möglichkeit, sich um Schadensersatz zu bemühen. Zumindest wird dies von einigen Juristen aktuell so bewertet.


Lösungswege und Alternativen zu Kältemitteln

Anstatt wie bei Direktverdampfungsanlagen, bei denen das Kältemittel vom Außengerät bis zum letzten Innengerät in den Rohrleitungen fließt, wird dieses bei Kampmann Wärmepumpen und Kaltwassererzeugern nur im Erzeuger selber verwendet. Die Füllmengen sind so deutlich kleiner, mögliche Leckstellen reduziert.

Der Wechsel auf ein Alternativ-Kältemittel, mit geringerem GWP kann eine Möglichkeit sein – allerdings steckt hier der Teufel im Detail. Denn alle Klima-Kältemittel mit einem GWP von unter 1000 (in Zukunft sollte dieser weit unter 1000 liegen) sind brennbar (oder weisen andere negative Eigenschaften auf).

Verwendungsverbote bestimmter F-Gase sorgen zusätzlich dafür, dass ein Anstieg von Kältemitteln mit niedrigen GWP´s (Global Warming Potential) stattfindet. Bei diesen handelt es sich vornehmlich um „natürliche“ Kältemittel wie z. B. CO2 oder Propan. Diese Kältemittel bringen jedoch unangenehme Eigenschaften wie hohe Drücke (CO2) oder Brennbarkeit (Propan) mit sich.

Diese Eigenschaften sowie die Verteuerung des Kilogrammpreises Kältemittel lässt einen Trend zu niedrigen Füllmengen vermuten. Anlagen mit weit verzweigten Rohrleitungssystemen werden sich in Zukunft wirtschaftlich eher schwierig darstellen lassen. Eine denkbare Alternative sind Kaltwassererzeuger, bei denen die Kühlenergie auf ein Trägersystem wie Wasser übertragen wird.

Kampmann vertreibt alle Standard-Modelle der Wärmepumen und Kaltwassererzeuger der Serie KaClima mit dem Kältemittel R32. R32 bewirkt eine bessere Effizienz im Kältekreislauf, sodass die Kaltwassererzeuger/Wärmepumpen je nach Modell die Energieeffizienzklasse A++ bzw. A+++ erreichen und der sichere Betrieb bis zu Außentemperaturen von -25 °C (Heizen) bzw. -5 °C (Kühlen) gewährleistet ist. Mit dem Kältemittel R32 können die Füllmengen um bis zu 30 % im Vergleich zu R410A reduziert werden. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Geräte der größeren Serie seltener auf Dichtigkeit geprüft werden müssen, bei der kleineren Serie entfallen Dichtigkeitsprüfungen sogar völlig. Die Geräte arbeiten mit stufenlos einstellbaren EC-Ventilatoren sowie einem Inverter Verdichter mit einem Regelbereich zwischen 20 und 100 Prozent. Ebenfalls möglich ist ein geräuschreduzierter Betrieb z. B. in den Nachtstunden.

R32

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