REACH-Verordnung und PFAS:
Bedeutung und Auswirkungen der Verbote

Welche Kältemittel sind betroffen?


Aktuell wird durch die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) an einer Beschränkung für die Verwendung von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) gearbeitet. PFAS sind aliphatische organische Verbindungen, bei denen an mindestens einem Kohlenstoffatom die Wasserstoffatome am Kohlenstoffgerüst vollständig durch Fluoratome ersetzt wurden. Diese Stoffe sind persistent und reichern sich in der Umwelt an. Von ihnen gegen Gefährdungen für Mensch und Umwelt aus.

PFAS ist der Oberbegriff für verschiedene Verbindungen wie zum Beispiel PTFE. Sie kommen in Kältemitteln und vielen anderen Dingen vor, wie zum Beispiel Dichtungen, Textilien oder mit Teflon beschichten Bratpfannen. Somit wäre ein gänzlicher Verbot ein tiefgreifender Einschnitt in zur Verfügung stehenden Materialien für zahlreiche Anwendungen.

Ein erster Vorschlag der Kommission schlägt das Verbot aller dieser Stoffe vor. Dieser wird allerdings noch besprochen und verhandelt. Die endgültige Entscheidung steht noch aus.

Ein gänzliches Verbot dieser Stoffe würde den Wegfall weiterer Kältemittel (unabhängig zur F-Gase Verordnung) bedeuten. Kältemittel, die PFAS enthalten, dürfen dann weder als Bestandteil noch als Gemisch in einem Kältemittel enthalten sein.

Es wird ab frühstens 2026 mit umfangreichen Verboten von PFAS in der EU gerechnet.

Der bisherige Entwurf verbietet die Verwendung von PFAS auch in Bestandsanlagen. Die Übergangsfristen betragen zum Beispiel:
- 13,5 Jahre in Kälte-, Klima- und Wärmepumpenanlagen
- 6,5 Jahre in Klimaanlagen von Automobilen

Hier bleibt abzuwarten, wie die Verhandlungen und Ergebnisse ausfallen werden. Sicher ist, dass dies einen weiteren Einschnitt in Richtung der F-Gase geben würde und auch niedrig GWP-haltige Kältemittel betreffen würde.

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