wartung

Wartung

Regelmäßige Wartungen sind unerlässlich

Wartung von Lüftungsanlagen, Fancoils und Unterflurkonvektoren

Um den betriebssicheren Zustand gewährleisten zu können, ist die regelmäßige Wartung der wichtigsten Anlagenbestandteile unbedingt erforderlich. Neben der fachlichen Prüfung der Anlagenfunktion werden relevante Bauteile professionell gereinigt, neu justiert und gegebenenfalls auf den neusten Softwarestand gebracht. Ob ein Filter gewechselt werden muss, entscheidet unser Techniker vor Ort je nach Zustand der Anlage. Wir führen keine pauschalen Filterwechsel durch, die in vielen Fällen dank einer speziellen Reinigungstechnik nicht erforderlich sind. Nur wenn notwendig tauschen wir den Filter gegen einen neuen Originalfilter aus dem Hause Kampmann aus.

Wartung und Dichtigkeitsprüfung von Kaltwassererzeugern und Wärmepumpen

Das Gewerk Kälte-Klima ist ein besonderes Einsatzgebiet, das oftmals den Einsatz von Spezialisten erfordert. Unser Werks- oder Vertragskundendienst führt nach VDMA 24186-3 die fachgerechte Wartung von Kampmann Kaltwassererzeugern und Wärmepumpen durch. Neben der Reinigung des Verflüssigers, der Überprüfung der Betriebsstoffe, des Schmutzfängers und der Funktionsprüfung der einzelnen Komponenten, wird auch die Regelung ausgelesen und die Fehlerhistorie geprüft. Unsere Techniker füllen im Anschluss ein umfangreiches Prüfprotokoll sowie ein Logbuch für die Kältemaschine aus.

Unser Werks- oder Vertragskundendienst führt zudem nach EG Verordnung 1516/2017 die fachgerechte, gesetzlich-vorgeschriebene Dichtigkeitsprüfung von Kampmann Kaltwassererzeugern und Wärmepumpen durch. Im Anschluss wird die Arbeit in das vorhandene Logbuch eingetragen. Ist keines vor Ort, so erstellen wir gerne ein neues.

Hinweis:

Gemäß EU-Verordnung 2037/2000 Art. 16 + 17, über Stoffe die zum Abbau der Ozonschicht führen, sind ortsfeste Kälte- und Klimaanlagen ab 3 kg Kältemittelgewicht jährlich einer Emissionskontrolle in Form einer Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen. Die jährliche Dichtigkeitsprüfung an Kälte und Klimaanlagen ist Betreiberpflicht.