Saubere, virenfreie Luft in der Corona Pandemie – „Das“ wird gefördert!
Überblick über die Fördermöglichkeiten von Luftreinigern - Bundesweit und im Überblick für jedes Bundesland
Bereits letztes Jahr wurden Lösungen zur Eindämmung des Corona-Virus entwickelt. Auch Kampmann hat durch die Entwicklungen und den Verkauf von Luftreinigern zu den effektiven Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie beigetragen. Im Zuge der erfolgten bzw. erhofften Wiedereröffnung von Unternehmen, Gastronomien, Betrieben etc. gewinnt der Einsatz von Luftreinigungsgeräten nochmal stark an Bedeutung.
Ein Luftreiniger kann dafür sorgen, dass für Kunden und Kollegen, aber auch Familienmitglieder eine sichere Atmosphäre herrscht. Denn schlecht belüftete Räume stellen eine Gefahrenquelle beim Infektionsgeschehen dar. Denn besonders Aerosole spielen eine große Rolle bei der Übertragung des Corona-Virus.
Die Geräte sollten den unterschiedlichen Bedingungen des Einsatzortes angepasst werden. Hierbei ist besonders die Raumgröße entscheidend, um die optimale Baugröße des Luftreinigers auszuwählen. Denn Größer ist nicht immer besser. Außerdem ist es sinnvoll, die vorherrschenden Anforderungen an Geräuscheimissionen zu berücksichtigen.
Um die Lufthygiene für Sie, ihre Kunden und ihre Mitarbeiter*innen zu verbessern, lohnt sich die Investition in einen Luftreiniger, der zudem bundesweit über die Überbrückungshilfe III gefördert werden kann. Weitere Fördermöglichkeiten je Bundesland finden Sie weiter unten in diesem Artikel.
Wie wird gefördert?
- Bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch können bis zu 90 % der förderfähigen Fixkosten unterstützt werden.
- Bei 50-70 % der Umsatzeinbrüche können bis zu 60 % gefördert werden.
- Bei mind. 30 % der Umsatzeinbrüche ist eine Förderung von 40 % der förderfähigen Fixkosten vorgesehen.
Wer kann den Antrag stellen?
Es können alle Unternehmen, Freiberufler und Soloselbstständige einen Antrag auf die Überbrückungshilfe stellen. Voraussetzungen sind hierfür, dass sie einen maximalen Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro im Jahr 2020 haben. Gemeinnützige Organisationen aus allen Branchen sind ebenfalls förderfähig.
Wie kann der Antrag gestellt werden?
Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtanwalt sowie über eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer ebenfalls. Auch hier können die Kosten anteilig bezuschusst werden.
Wird gefördert, wenn schon vorher Leistungen erbracht wurden?
Der Antrag auf die Überbrückungshilfe III kann auch dann gestellt werden, wenn die Überbrückungshilfe II
schon genehmigt war. Diese wird dann für November und Dezember 2020 angerechnet. Ausgeschlossen sind jedoch Unternehmen, die die November und Dezemberhilfe erhalten haben. Diese können für November und Dezember keine Überbrückungshilfe III erhalten.
Wo kann ich den Antrag stellen?
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de
Bei Fragen rund um die Förderung und genaue Informationen zu den Produkten wenden Sie sich gerne an unsere Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner.
Eine Förderung von Luftreinigern ist jedoch auch auf Landesebene möglich und variiert in den jeweiligen Bundesländern in der Art und Höhe der Zuzahlung.
Niedersachsen
In Niedersachsen gibt es die Besonderheit, dass eine zusätzliche Förderung in der Gastronomiebranche über die niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe über die NBank möglich ist. Darunter fallen auch Luftreiniger. Anträge können bis zum 31.03.2021 gestellt werden. Genaue Informationen entnehmen Sie bitte: Niedrigschwellige Investitionsförderung für das Gaststättengewerbe | NBank. Niedersachsen fördert mit dem Projekt “Schutzpaket Schule”, welches 20 Mio. € umfasst, in "Ausnahmefällen" auch Luftreinigungsanlagen.
Nordrhein-Westfalen
In Nordrhein-Westfalen werden die Fördermöglichkeiten auf die Schule fokussiert. Zudem werden auch im Bereich der Sporteinrichtungen wie Schulsporthallen Förderungen angeboten. Die Wartung und der Betrieb können durch eine einmalige Zuwendung von max. 500 € unterstützt werden. Mehr Informationen
Hamburg
In der Hansestadt Hamburg beschränkten sich Fördermöglichkeiten auf den schulischen Bereich. Die Schulbehörde hat für Schutzmaßnahmen, wie mobile Luftreiniger einen Betrag von 400 € je Klassenraum in staatlichen Schulen bewilligt.
Hessen
Das Land Hessen unterstützt seine Schulen mit einem Paket von 10 Mio. € für Hygienemaßnahmen Hierzu zählen auch Luftreiniger. Genaue Informationen können Sie hier nachlesen: Aktuelle Informationen zu Corona | Hessisches Kultusministerium (hessen.de)
Berlin
In der Hauptstadt werden Fördermittel für Berliner Schulen mit Maßnahmen zur Hygiene mit 4,5 Mio. € bereitgestellt. Genaue Klärungen zur Auswahl der Luftreiniger sind noch im Gespräch.
Detaillierte Informationen können Sie hier nachlesen: Schulen bekommen Geräte zur Luftreinigung – Berlin.de
Bayern
Bayern hat einen Betrag von 50 Mio.€ zur Förderung von technischen Hygienemaßnahmen (mobile Luftreiniger mit Filterfunktion DIN EN 1822) bereitgestellt. Unterstützt werden sollen Schulen, Heilpädagogische Einrichtungen, Großtagespflegestätten sowie Kitas. Anträge noch möglich bis: 31.03.2021 Förderung von Investitionskosten für technische Maßnahmen (bayern.de)
Rheinland-Pfalz
Rheinland-Pfalz unterstützt die Schulen mit einem Förderprogramm von 6 Mio. €. Dieses Förderprogramm umfasst auch mobile Luftreiniger. Allerdings werden nicht alle Luftreiniger gefördert. Die Art und die Wartung des Gerätes spielen eine entscheidende Rolle. Lesen Sie gerne für weitere Informationen: Ministerrat beschließt Sechs-Millionen-Euro-Förderprogramm für mobile Lüftungsgeräte (rlp.de)
Saarland
Mit einer Förderungssumme von 4 Mio. € wird die Anschaffung von Luftreinigern unterstützt. Die Kosten werden zu 100% vom Land getragen.
Thüringen
Das Bundesland Thüringen hat derzeit keine Förderungen vorgesehen, da keine Landesmittel für die Förderungen zur Verfügung stehen. Genaue Informationen lesen Sie hier: Thüringen: Keine Landesgelder für Luftreiniger an Schulen | MDR.DE
Baden-Württemberg
Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Schulen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 3000 € sowie eine weitere Zahlung, die individuell von der Schüleranzahl abhängig ist. Genaue Informationen lesen Sie hier: Kultusministerium - 2020 11 24 Schulen erhalten 40 Millionen Euro als Unterstützung (km-bw.de)
Für alle nicht genannten Bundesländer lagen uns zum Zeitpunkt der Veröffentlichung leider noch keine Informationen vor.